Checkliste
Wissenswertes vorab
- Prinzip des Erasmus+ Programms:
- KEINE Studiengebühren an der Gasthochschule
- KEINE Studiengebühren an der Heimthochschule KUG während des Aufenthalts
- Deadlines der Partner beachten, z. B. sehr frühe Deadlines in Skandinavien --> Informationen über die Deadlines finden Sie auf den Websites der Partner.
- Bewerbungsvoraussetzungen der jeweiligen Partnerhochschule und Modalität der Übermittlung der Erasmus+ Bewerbung (z. B. Upload der Bewerbung in die von der jeweiligen Partnerhochschule gewünschte Datenbank) beachten: eventuell offizieller Prüfungsnachweis der KUG und Empfehlung des KUG-Hauptfachlehrers*der KUG-Hauptfachlehrerin erforderlich
- Anmeldung in Mobility Online (MO)
- Ausfüllen des Bewerbungsformulars in MO, Durchlesen der Informationen
- Formulare aus MO downloaden, ausfüllen, wieder uploaden
- CV und Motivation Letter vorbereiten (in Landessprache bzw. Englisch) und über die Partnerhochschule eruieren, ob CD/DVD notwendig ist oder Links zu Einspielungen/Aufnahmen verlangt werden
- Expertise Beantragung/Curriculakommissionsvorsitzende*r:
- Anfang März für das darauffolgende Wintersemester bzw. gesamte Studienjahr
- Anfang Oktober für das darauffolgende Sommersemester

Schritte nach der Zusage
- Bestätigung der Annahme des Studienplatzes an die Partnerhochschule durch den*die Bewerber*in
- Bei mehreren Zusagen infolge von Parallelbewerbungen muss der Bewerber*die Bewerberin sich für eine der Partnerhochschulen entscheiden und die Annahme des Studienplatzes bestätigen.
- Absageschreiben des*der Bewerber*in an die zwei Hochschulen, die - nach Zusage der Hochschulen - nicht gewählt wurden, sind ebenfalls unbedingt notwendig.
- Meldung des Erasmus+ Aufenthalts in der Studien- und Prüfungsabteilung der KUG und Weiterinskription ohne ZKF ( = Einzahlung des ÖH-Beitrags)
- Krankenversicherung kontaktieren und e-card für Erasmus+ Aufenthalt (European Health Insurance Card/EHIC) ausstellen lassen. Zusätzliche Unfallversicherung, Reiseversicherung, Haftpflichtversicherung liegen in der Verantwortung des Studenten*der Studentin.
- Für Student*innen aus Drittstaaten:
- sich über die jeweilige Botschaft in Österreich um die Aufenthaltsbewilligung im Gastland kümmern (betrifft v.a. jene, die einen GANZjährigen Aufenthalt planen)
- Aufenthaltserlaubnis in Österreich unbedingt parallel bei der Stmk. Landesregierung verlängern
- Studienbeihilfenbezieher*innen müssen sich wegen des Auslandszuschusses auch an die Studienbeihilfenbehörde wenden
- Das International Office (IO) der KUG stellt 20 Tage vor Beginn des Auslandsaufenthalts in MO die Mobilitätszuschussvereinbarung des OeAD ein
- Zuschussvereinbarung muss von dem*der Bewerber*in 2x downgeloadet, gelesen, unterzeichnet und wieder upgeloadet werden
- 80% des tagesgenau vor Antritt berechneten Gesamtzuschusses werden noch vor dem Auslandsaufenthalt ausgezahlt
- Ansuchen um einmaligen Reisekostenzuschuss zum und vom Erasmus+ Studienort über IO VOR Abreise, Abrechnung mit Originalbelegen nach Absolvierung des Studienaufenthalts im Ausland im IO
- OLS = ONLINE LINGUISTIC SUPPORT: Verpflichtender Assessment-Test zur Feststellung der eigenen Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache und Landessprache der Gasthochschule; anschließender Online Kurs wird empfohlen. Die Lizenz für den OLS-Test wird vom IO vergeben.
- ISIC Card beantragen (optional)
Während des Studienaufenthalts und danach
- Rechtzeitig um Verlängerung des Studienaufenthaltes ansuchen (Ein Hinweis darauf ist in der Zuschussvereinbarung enthalten.)
- taggenaue Aufenthaltsbestätigung / Confirmation of Stay (CoS) (ab Welcome Veranstaltung bis zum letzten Projekt- oder Prüfungstag – muss nicht mit Semesterdaten übereinstimmen)
- 2 Kopien davon – je eine für Studienabteilung und Studiendekanat – organisieren
- Das vom IO der Gasthochschule gezeichnete und gestempelte Original innerhalb von 2 Wochen nach Abschluss des Erasmus+ Aufenthalts an michaela.ritter@kug.ac.at (und in CC an international_office@kug.ac.at) schicken oder vorbeibringen
- Offizielles ToR = Transcript of Records = PRÜFUNGSNACHWEIS von der Gasthochschule (Genaue Titel der LV, ECTS, lokale Noten der Gasthochschule oder Testat/Studienbuch mit Unterschriften der Lehrer*innen - zur Ergänzung Lehrinhaltsbeschreibunge) organisieren
- Bis 15. Februar muss der*die Rückkehrer*in nach dem vorangegangenen WS (LEHRAMT: 1. Februar)
- bis 15. September muss der*die Rückkehrer*in nach dem vorangegangenen SoSe (LEHRAMT: 1. September)
die Anerkennung des Auslandsaufenthalts im Studiendekanat beantragt haben. Ein persönliches Gespräch davor mit Michaela Ritter ist zu vereinbaren.
- Verpflichtendes Ausfüllen des EU Surveys / Online-Berichts der vom OeAD bereitgestellt wird; erst dann kann die letzte Zuschussrate ausbezahlt werden.
- Ausfüllen des Online-Evaluierungsfragebogens der KUG im International Office (IO) - ein TAN wird vergeben
- Abgabe eines Erfahrungsberichts im IO. Möglichkeit der Veröffentlichung des Berichts auf der IO-Website
Bewerbungsfristen im International Office (IO) der KUG
- 15. März für das darauffolgende Studienjahr bzw. für das Wintersemesters des darauffolgenden Studienjahres
- 15. Oktober für das Sommersemester des darauffolgenden Studienjahres
HIER finden Sie einen Überblick über die Fristen.
Fragen?
Michaela Ritter // Anika Stiawa
Palais Meran, 2. Stock
Tel. 0043 316 389-1160
international_office@kug.ac.at
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Zuletzt aktualisiert: Januar 2023