Reisekostenzuschüsse (RKZ) für Studierende

Ziel der Förderung

Fianzielle Unterstützung von Studierenden bei:

Teilnahmen im Ausland

  • fachspezifische Kurse - Meisterkurse
  • Hospitanzen
  • wissenschaftliche und/oder künstlerische Arbeiten und Projekte

Teilnahmen in Österreich und im Ausland

  • Wettbewerbe

Zielgruppe

Studierende der KUG, die folgende Kriterien erfüllen:

  • die regulär inskribiert sind als ördentliche Hörer*in
  • zum Zeitpunkt der Reise mindestens in folgendem Semester inskribiert sind
    • Bachelor- oder Diplom-Studium
      • 4. Semester (Vorbereitungslehrgänge eingerechnet)
    • Master-Studium
      • 1. Semester mit vorhandenem Studienabschluss der KUG
      • 2. Semester ohne vorhandenem Studienabschluss der KUG
  • mit folgender Studienleistung
    • Durschnittsnote der letzten 2 Semester besser als 2,0

Austauschstudierende von Partnerhochschulen können nicht gefördert werden.

Kurse

Es werden keine Kurse von KUG-Lehrenden gefördert, die außerhalb der KUG stattfinden.

Allgemein

  • maximalen Förderhöhe pro Kalenderjahr pro Person: 1.200 Euro
     
  • maximale Förderhöhe pro Ansuchen: 1.200 Euro
     
  • Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Unterstützung.
     
  • Ein Vorschuss kann nicht gewährt werden.
     
  • Die Auszahlung der Förderung findet ausschließlich in Form einer Rückerstattung der tatsächlich verausgabten Kosten statt. Sollten weniger Kosten entstanden sein, als von der KUG bewilligt, werden nur die tatsächlichen Ausgaben rückerstattet.
     
  • Der Reisekostenzuschuss wird ausschließlich direkt an die Person ausgezahlt, die die Reise unternommen hat.
     
  • Alle Kosten sind bei der Abrechnung des Reisekostenzuschusses mit Rechnungen und Zahlungsnachweisen zu belegen. Bei der Verrechnung von Reisekosten sind zusätzlich die Tickets sowie die Boardingpässe anzuschließen.

Übernachtungskosten

  • Insgesamt können maximal 560 Euro für Übernachtungskosten angesucht und bewilligt werden.
  • Werden nur für den Zeitraum des Kurses und für Reisetage gewährt:
    • maximal 6 Reisetage bei umweltfreundlichen Reisen
    • maximal 2 Reisetage bei nicht-umweltfreundlichen Reisen
  • Folgende maximale Förderungen können angesucht und bewilligt werden:
    Tag 1 – 7   : 50 Euro pro Tag
    Tag 8 – 14 : 30 Euro pro Tag

Verpflegungskosten

  • Werden bei der Genehmigung eines Ansuchens automatisch mit 10 Euro pro Tag genehmigt (für maximal 14 Tage).

  • Die Verpflegungskosten müssen nicht belegt werden.

Reisekosten

  • Werden nach Distanz zwischen dem Abreiseort und des Veranstaltungsortes berechnet. Die Distanzberechnung findet mittels Erasmus+ Distance Calculator statt.
  • Folgende maximale Förderungen können angesucht und bewilligt werden:

    Distanz                      Maximale Förderung

    bis 399 km                 100 Euro

    400 bis 799 km           200 Euro

    800 bis 3999 km         300 Euro

    4000 bis 6999 km       500 Euro

    ab 7000 km                 800 Euro

    Umweltfreundliches Reisen mit dem Zug, dem Fernbus, dem Fahrrad oder Car Sharing auf mehr als der Hälfte der Strecke erhöht die maximale Förderung um 50 Euro.

Förderfähige Kosten 

  • Bahn (2. Klasse)
  • Fernbus
  • Car Sharing
  • Flug (Economy)
  • Fähre
  • ÖPNV, Nahverkehr
     

Bedingt föderfähige Kosten

  • PKW-Nutzung: nur mit Begründung förderfähig
    • Bspw. Fahrgemeinschaft, kein ÖPNV zur Verfügung, Instrumententransport
    • Abrechnung nach Kilometerpauschale (0,42 Euro pro Kilometer)
       
  • Taxifahrten: nur mit Begründung förderfähig
    • Bspw. kein ÖPNV zur Verfügung aufgrund von Uhrzeit oder Destination.
    • Bspw. Taxisharing günstiger als ÖPNV.
       

Nicht förderfähige Kosten​​​​​

  • Impfungen
  • Reiseversicherung
  • Vermittlungsgebühren Reisebüros
  • Parkgebühren

Teilnahmegebühren

  • Wettberwerbe: Übernahme der Gebühren zu 100 %
  • Meisterkurse/Kurse: Übernahme der Gebühren zu maximal 50 % und bis maximal 450 Euro

Ablauf und Fristen

Das Ansuchen auf Reisekostenzuschuss (RKZ) muss vor der Abreise beim International Office per E-Mail eingereicht werden: international_office(at)kug.ac.at

  1. Einreichung der Ansuchens beim International Office der KUG.
    Achtung! Eine nachträgliche Einreichung nach Beginn der Reise ist nicht möglich.
     
  2. Bearbeitung des Ansuchens durch das International Office der KUG innerhalb von 3 Wochen.
    Empfehlung: Wenn eine Bearbeitung vor Reisebeginn garantiert werden soll, muss das Ansuchen mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn beim International Office eingereicht werden.
     
  3. Noch vor Abreise erfahren Sie die Höhe des genehmigten RKZ. Es handelt sich um einen Zuschuss. Es ist also durchaus möglich, dass die Summe geringer ausfällt als der angesuchte Betrag.

Wird eine bewilligte Reise nicht angetreten, ist das International Office davon umgehend in Kenntnis zu setzen.

Unterlagen

  • Ausgefülltes und unterschriebenes RKZ-Ansuchen
  • Aktuelles Studienblatt: Fortsetzung des Studiums als ordentliche*r Hörer*in
  • Studienerfolgsnachweis aus KUGonline 
    • bezogen auf die 2 vorangegangenen Semester und
    • inklusive Durchschnittsnote
  • Nachweis der Veranstaltungsdaten und -kosten:
    • Auszug aus Programmheft oder
    • Screeshot der Veranstaltungs-Webseite oder
    • Projektbeschreibung oder
    • Einladungsschreiben oder ähnliches

Bitte beachten Sie: Ab 12. April 2024 wird ein neues Formular für das Ansuchen zur Verfügung gestellt. Reisen ab Mai 2024 beantragen Sie bitte mit dem neuen Formular.

> Formular RKZ-Ansuchen

Abrechnung der Kosten

  • Die Auszahlung der Förderung findet ausschließlich in Form einer Rückerstattung der tatsächlich verausgabten Kosten statt (außer Verpflegungskosten).
  • Der Reisekostenzuschuss wird ausschließlich direkt an die Person ausgezahlt, die die Reise unternommen hat.
  • Sollten weniger Kosten entstanden sein, als von der KUG bewilligt, werden nur die tatsächlichen Ausgaben rückerstattet.
  • Sollten die tatsächlichen Kosten höher als die bewilligte Förderung sein, wird nur die bewilligte Förderung ausgezahlt.
  • Die Kosten aus den unterschiedlichen Förderbereichen (Reisekosten, Übernachtungskosten, Teilnahmegebühren, Verpflegungskosten) sind nicht zwischen den Bereichen verschiebbar. Pro Bereich wird maximal der bewilligte Betrag ausgezahlt.

> Formular Reisekostenaufstellung

Unterlagen

Reisebericht

  • Ein kurzer Reisebericht zu den Inhalten und dem Mehrwert der Reise.

Teilnahmebestätigung

  • Nachweis, dass an der geförderten Veranstaltung, teilgenommen wurde.

Ausgaben und Belege

  • Übersicht aller Ausgaben in der Reisekostenaufstellung.
  • Alle Ausgaben der Mobilität, die geltend gemacht werden sollen, werden in die Belegaufstellung eingetragen. Die Belege müssen zudem folgende Informationen enthalten:
    • Rechnung (keine Buchungsbestätigung);
    • Hinweis auf erfolgte Zahlung oder zusätzlicher Zahlungsbeleg;
    • Angabe zur Personenzahl/Person, welche die Leistung erhalten hat/haben;
    • Zeitraum der Leistung;
    • Bei der Nutzung von Zug, Fernbus, Flugzeug, Fähre, ÖPNV: Tickets oder Boardingpass;
    • Bei der Nutzung eines PKW: Berechnung der gefahrenen Route mit dem ÖAMTC Routenplaner und Einreichung eines Screenshots der berechneten Strecke.
       
  • Ausgaben in Fremdwährungen werden mit dem Währungsrechner OANDA umgerechnet (Datum der Buchung verwenden) und als Nachweis der Abrechnung angehängt.