Förderung von Personalmobilitäten

Die Universität für Musik und darstellende Kunst Graz unterstützt die Initiierung und Pflege von Kooperationen mit anderen Universitäten, Hochschulen und/ oder künstlerisch bzw. wissenschaftlich orientierten Einrichtungen/ Organisationen im In- und Ausland, Fortbildungsveranstaltungen und Exkursionsteilnahmen sowie die Reisetätigkeit im Zusammenhang mit Projekten, die im Rahmen der Zielvereinbarungen mit den Organisationseinheiten festgelegt wurden.

Zwischen folgenden Arten/Förderungen der Mobilität wird an der KUG unterschieden:

Dienstreise

Definition

Eine Dienstreise liegt vor, wenn seitens der Arbeitgeberin bzw. der*des Dienstvorgesetze*n der Auftrag erteilt wird, den Dienstort (Büro, Betriebsstätte, Werksgelände, Lager usw.) zur Durchführung von Dienstverrichtungen zu verlassen. Die Dienstverrichtung an einem Ort als dem Arbeitsort kann im Inland und im Ausland geschehen.

 

 

 

Förderung

Sie haben Anspruch auf Vergütungen nach der Betriebsvereinbarung für Dienstreisen und Reisekostenzuschüsse. Zudem erhalten Sie eine Reisekostenvergütung als Ersatz für den tatsächlichen Kostenaufwand (öffentliches Verkehrsmittel, Hotelkosten bis zu der in der Betriebsvereinbarung vorgesehenen Höhe bzw. Nächtigungsgebühr, Tagesgebühr.)

 

 

 

Beantragung

Eine Dienstreise wird über das entsprechende Formular bei der*dem Dienstvorgesetzten (Inlandsreisen) und zusätzlich beim Rektor (Auslandsreisen) beantragt.

weitere Informationen: KUGinside > Dienstverhältnis > Dienstreise
 

Reisekostenzuschüsse (RKZ)

Definition

Künstlerisch-wissenschaftliches Personal kann für Reisen im Inland und ins Ausland zu folgenden Zwecken einen Reisekostenzuschuss beantragen: Vortrag/Präsentation bei Fachtgung/Symposium, Posterpräsentation, Jury-/Gutachter*innentätigkeit, Forschungsafenthalt, EEK, Seminar- oder Kongressbesuch.
Die Teilnahmen dienen Forschungs- und Präsentationszwecken, welche auch im Sinne der KUG durchgeführt werden.

Förderung

Es werden Fahrtkosten mit max. 800 Euro (innerhalb Europas) und 1.400 Euro (außerhalb Europas) bezuschusst; Übernachtungskosten bis 110 Euro pro Nacht und Teilnahmegebühren bis max. 450 Euro.

Pro Person können je Kalenderjahr Reisekostenzuschüsse bis maximal € 2.000,- gewährt werden. Wird im gleichen Jahr RKZ-Unterstützung und Erasmus+-Förderung gewährt, erhöht sich der Betrag, der insgesamt maximal beantragt werden kann, auf € 2.500,-.

 

Beantragung

Beim International Office durch Einreichung des entsprechende Formulars mit Zustimmung der*des Dienstvorgesetzten.

Zusätzlich muss eine Freistellung bei der*dem Dienstvorgesetzten beantragt werden.

 

Erasmus+ Personalmobilität

Definition

Erasmus+ bietet die Möglichkeit von finanzierten Lehraufenthalten an Partnerhochschulen der KUG sowie Fortbildungsaufenhalte für alle Bediensteten innerhalb der EU-Länder und weiteren Erasmus+-Programmländern. Mindestens zwei Aufenthaltstage am Stück sind Voraussetzung.

Konferenzteilnahmen können nicht aus Erasmus-Mitteln gefördert werden.

 

Förderung

Sie erhalten sämtliche Kosten der Erasmus-Mobilität refundiert, sofern sie sich unterhalb der vorgegebenen Maximalbeträge befinden. Zusätzliche Reisetage werden bei Nutzung von nachhaltigen Verkehrmitteln gefördert.

Erasmus+-Aufenthalte werden bis zu einer maximalen Höhe von € 2.000,- pro Person und Kalenderjahr unterstützt. Werden mehrere Erasmus+-Aufenthalte durchgeführt bzw. werden Erasmus+-Aufenthalt und RKZ-Unterstützung gewährt, erhöht sich der Betrag, der insgesamt maximal beantragt werden kann, auf € 2.500,-.

Beantragung

Beim International Office über das Online-Portal Mobility Online >>

Zusätzlich muss eine Freistellung (kü-wi Personal) oder Sonderurlaub (allgemeines Personal) bei der*dem Dienstvorgesetzten beantragt werden.